Allegemeine Geschäftsbedingungen der Ratiscon SEO Agentur und Digitalagentur (ButSoEasy GmbH) vom 01.01.2022

Preise, Honorarsätze, Zusatzbeauftragungen und Zusatzleistungen

Alle genannten Preise und Honorare verstehen sich zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (USt.). Über das vorstehende Angebot hinausgehende Beauftragungen („Zusatzbeauftragungen“) durch den im vorstehenden Angebot bezeichneten Adressaten des Angebots sowie durch mit dem Adressaten des Angebots verbundene Unternehmen oder Körperschaften (nachfolgend gemeinsam: „Auftraggeber“) und weitere Arbeiten und Aufwände werden von Ratiscon SEO Agentur und Digitalagentur (ButSoEasy GmbH) (nachfolgend: „ButSoEasy“ oder „Auftragnehmer“, Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam nachfolgend: „die Parteien“) aufwandsbezogen mit unserem allgemeinen Honorarsatz von 50 EUR je angefangene 30 Minuten (zzgl. ges. USt.) abgerechnet, sofern im Angebot nicht anders vermerkt. In den Leistungen inbegriffen ist bei allen Arbeiten des Auftragnehmers eine Korrekturstufe mit Abnahme durch den Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Von dieser Regelung ausgenommen sind alle Social Media- und SEA- sowie alle weiteren PPC-Kampagnen. Bei allen Social Media- und SEA- sowie alle weiteren PPC-Kampagnen erfolgt keine Korrekturstufe mit Abnahme durch den Auftraggeber. Wir bitten um Verständnis, dass wir alle Korrekturstufen, Korrekturen und Änderungen über den vorgenannten Umfang hinaus sowie alle zusätzlichen strategischen, konzeptionellen, gestalterischen, grafischen oder redaktionellen Arbeiten aufwandsbezogen mit unserem vorgenannten allgemeinen Honorarsatz abrechnen.

Rechnungsstellung, Zahlungsziel

Die Rechnungsstellung an den Auftraggeber für vereinbarte und erbrachte Leistungen sowie ggf. angefallene Auslagen, Reise- und Unterkunftskosten (s. u. Auslagen, Reise- und Unterkunftskosten) erfolgt monatlich ab Beginn des Projekts. Beginn des Projekts ist der vereinbarte Projektstarttermin (s. u. Laufzeit der Beauftragung und Projektstart). Dabei kommen ausdrücklich auch jene Leistungen zur Abrechnung, die aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers (s. u. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Auftraggebers) nicht vom Auftragnehmer erbracht werden konnten. Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig, außer es wird auf der Rechnung anders angegeben.

Haftung, Datenschutz

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen und Kunden- sowie Zugangsdaten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder dass die Informationen schon zuvor öffentlich bekannt waren. Der Auftragnehmer behandelt die Informationen und Kunden- sowie Zugangsdaten vertraulich und unter Einhaltung des Datenschutzes.

Laufzeit der Beauftragung

Um eine erfolgreiche Umsetzung der im Angebot des Auftragnehmers vorgestellten Leistungen zu gewährleisten, vereinbaren die Parteien für alle im Angebot genannten Leistungen eine Laufzeit von sechs (6) Monaten („Mindestlaufzeit“), falls im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Mindestlaufzeit vermerkt ist. Ein Rücktritt vom Vertrag oder von einzelnen Vertragsleistungen vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Vereinbarung zwischen den Parteien in jedem Fall stillschweigend auf unbestimmte Zeit und ist von den Parteien wechselseitig mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines jeden Monats kündbar.

Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit und erfolgreiche Umsetzung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen (insbesondere Zugänge zu Datenbanken, Konten/Accounts und Webseiten sowie Analysen u. ä.),  Texte, Hintergrundmaterialien und ggf. erforderliche Grafiken/Bilder, Film- und Videomaterial (nachfolgend gemeinschaftlich: „Unterlagen“) rechtzeitig zum Projektstart vorgelegt, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen, die sich maßgeblich auf die Leistung des Auftragnehmers auswirken, in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Umsetzung der Leistung des Auftragnehmers bekannt werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Informationen und Unterlagen zu überprüfen. Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass Informationen und Unterlagen, die er selbst bzw. auf seine Veranlassung durch Dritte, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Beauftragung zur Verfügung stehen, richtig, vollständig und nicht irreführend sind. Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, zum Beispiel indem er die vorgenannten Unterlagen nicht rechtzeitig zum Projektstart dem Auftragnehmer zugänglich macht, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die vom Auftragnehmer geplanten und budgetierten Leistungen auch dann vollständig in Rechnung gestellt werden, wenn diese aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber nicht vom Auftragnehmer erbracht werden konnten. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, eine Korrektur der ausgearbeiteten Projekte, Konzepte, Kampagnen, Texte und Werbemittel (nachfolgend: „Arbeitsergebnisse“) vorzunehmen. Die Abnahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt durch die Zahlung der Monatsrechnung (nachfolgend auch: „Freigabe“). Nach der Korrektur der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber und der Freigabe scheidet eine Haftung des Auftragnehmers wegen fehlerhafter Ausführung des Auftrages aus. Entspricht das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen, hat der Auftraggeber, wenn vom Auftragnehmer eine Werkleistung zu erbringen war, unverzüglich die Abnahme zu erklären. Die Abnahme der Arbeitsergebnisse darf nicht wegen unerheblicher Abweichungen verweigert werden. Erfolgt die Abnahme der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber nicht fristgerecht, wird der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Die Arbeitsergebnisse gelten mit Ablauf der Frist als angenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert hat oder er das vom Auftragnehmer erstellte Arbeitsergebnis beziehungsweise die Dienstleistung vorbehaltlos in Gebrauch nimmt und der Auftragnehmer bei Beginn der Frist auf die Bedeutung dieses Verhaltens hingewiesen haben.
Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer Materialien und/oder Inhalte (z.B. Markenlogos, Werbetexte, Produkte) überlässt, sichert er zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung bzw. Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den überlassenen Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Hinblick auf die Durchführung der beauftragten Leistungen empfiehlt oder vorschlägt. Sollte der Auftragnehmer aufgrund solcher vom Auftraggeber stammenden Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen (inklusive der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei.

Nutzung als Referenz

Der Auftraggeber erteilt mit Beauftragung dem Auftragnehmer die Genehmigung, den Namen des Auftraggebers und ggf. Produktnamen sowie Logos des Auftraggebers als Kundenreferenz zu nennen und für seine werbliche Kommunikation in allen externen Kommunikationskanälen zu nutzen. Dies beinhaltet auch die Nennung der Projektleistungen, Projektziele und Projektergebnisse aus dem Auftrag. Ggf. bestehende Geheimhaltungspflichten und -vereinbarungen werden insoweit eingeschränkt. Diese Genehmigung besteht ausdrücklich auch dann fort, wenn die Beauftragung endet.

Externe Leistungen/Fremd- und Werbekosten

Fremdleistungen sind vom Auftraggeber gesondert beauftragte Leistungen Dritter, die der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers beauftragt. Hierzu zählen insbesondere auch Werbekosten für die Einbuchung von Werbekampagnen, etwa in Google Ads, Bing Ads oder auf sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Twitter, TikTok, Snapchat, Youtube, LinkedIn, Xing etc. Die Fremdkosten aus diesen Leistungen werden nach Originalbelegen und Prüfung durch ButSoEasy dem Auftraggeber berechnet. Für Auswahl, Beauftragung, Controlling/Prüfung und Rechnungskontrolle der Fremdleistungen erhebt der Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Prozent auf alle Netto-Fremdleistungen. Verschiebungen zwischen einzelnen Positionen sowie zwischen Leistungen von ButSoEasy und externen Leistungen sind zulässig. Der Auftragnehmer bindet sich an etwaige ausgewiesene Pauschal- oder Gesamtpreise.

Auslagen, Reise- und Unterkunftskosten

Im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstandene abgestimmte Auslagen einschließlich Reise- und Unterkunftskosten für mit dem Auftraggeber vereinbarte Reisen werden dem Auftraggeber gegen entsprechenden Nachweis berechnet. Gefahrene Kilometer werden mit 0,50 EUR je einfach gefahrenen Kilometer berechnet. 

Verwendung, Urhebernutzungs- und Eigentumsrecht

Jegliche, auch teilweise Verwendung der von ButSoEasy dem Auftraggeber im Rahmen des Angebotsprozesses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen, Konzeptionen und Präsentationen (nachfolgend „Angebotskonzept“), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedürfen der vorherigen Zustimmung von ButSoEasy. Das gilt auch für die Verwendung des Angebotskonzepts in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der dem Angebotskonzept von ButSoEasy zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Kommunikations- und Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von ButSoEasy im Rahmen des Angebotsprozesses vorgelegten Arbeiten, Vorlagen, Dateien und sonstigen Arbeitsmittel sind geistiges Eigentum von ButSoEasy und verbleiben dort. Die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an ihnen gehen nur dann auf den Auftraggeber über, wenn dieser die Rechte von ButSoEasy durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erworben hat.

Nutzung von kostenpflichtigen Ressourcen der Agentur

Auftragnehmer kann Software und Creatives zur entgeltfreien Nutzung dem Auftraggeber bereitstellen.  Die kostenfreie Nutzung gilt ausschließlich zum Zeitraum des Geschäftsverhältnisses. Nach Beenden des Geschäftsverhältnisses können Software und Creatives zum Auftraggeber kostenpflichtig lizenziert werden oder durch alternative Software bzw. Creatives ersetzt werden. Für den Ersatz ist der Auftraggeber selbst zuständig und verantwortlich.

Gültigkeit des Angebots, sonstige Bestimmungen

Dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer vorgelegte Angebote und die darin enthaltenen Budgetierungen sind ab dem auf dem Deckblatt angegebenen Datum 7 Tage lang gültig, wenn nicht anders angegeben. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der vorgelegten Angebote sowie dieser Allgemeinen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Zweifel nicht berührt. Auftragnehmer und Auftraggeber sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Inhalt der Beauftragung und Zusammenarbeit, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gilt deutsches Recht.

 

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